Aufnahmekriterien
Wir nehmen Klientinnen und Klienten im Alter von 14 – 18 Jahren auf. Im offenen stationären Bereich bietet die Modellstation SOMOSA Wohn- und Arbeitsraum.
Nötigenfalls können Klientinnen und Klienten gegen ihren Willen per Gesetz platziert werden. Einweisungsgrundlage sind der Artikel 15 nach JStG oder ein vormundschaftlicher Beschluss nach ZGB Art. 308, Art. 310.
Psychiatrische Indikationen
gemäss ICD-10 und Leistungsgruppen der Spitalliste 2023 des Kantons Zürich
Folgende Störungsbilder können in der Modellstation SOMOSA behandelt werden:
- ADHS und Hyperkinetische Störungen des Sozialverhaltens
- Depressionen
- Anpassungsstörungen
- Posttraumatische Belastungsstörungen
- Schizophrenien, (Prä-)Psychosen, Bipolare Störungen (nach Stabilisierung der Akutsymptomatik)
- Ängste, Panikstörung
- Phobien (inkl. soziale Ängste, starke Leistungsängste etc.)
- Zwänge, Ticstörungen
- Störungen der Impulskontrolle (Gaming Disorder)
- Persönlichkeitsstörungen
Folgende Störungsbilder können als Nebendiagnosen (mit einer der o. g. Hauptdiagnosen) behandelt werden:
- Störungen des Sozialverhaltens
- Autismus-Spektrum-Störungen
- Dissoziative Störungen
- Somatoforme Störungen
- Nichtorganische Schlafstörungen
Kontraindikationen
- Selbstgefährdung im Sinne von akuter Suizidalität, schwerem Risikoverhalten, ausgeprägtem selbstverletzenden Verhalten etc.
- Fremdgefährdung im Sinne von schweren aggressiven Impulsdurchbrüchen, im Rahmen psychotischer Verkennung, etc.
- Akute psychotische oder manische Zustände
- Essstörungen, die somatischer Betreuung bedürfen
- Erheblicher Substanzmissbrauch, z. B. mit manifester Abhängigkeit, Hochrisiko-Mischkonsum oder schädlichem Gebrauch, welcher die Therapiefähigkeit durchgehend beeinträchtigt
- Erhebliche Intelligenzminderung